Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Lollipop MUSIK® Ganderkesee (Auftragnehmer)
das sogenannte Kleingedruckte für Auftraggeber
(Veranstalter bzw. Betreiber):

§1
Der Auf- und Abbau der Musik- und Lichtanlage dauert (je nach gewünschter Anlagengröße) minimal ca. 1-1,5 Stunden und erfolgt direkt vor und nach der Veranstaltung.

§2
Hierzu ist der kürzeste Weg, um die Geräte zu transportieren und aufzustellen, frei zu halten. Bei Treppen oder sonstigen Hindernissen ist der Auftraggeber (Veranstalter) oder sein Beauftragter behilflich.

§3
Der Auftraggeber (Veranstalter) hat dafür Sorge zu tragen, dass ein genügend abgesicherter Stromanschluss
220 V / 16 A oder 380 V / 16 oder 32 A
und ausreichende Stellfläche (z.B. Bühne, ca. 3 m Breite und 1,5 m Tiefe) für die Geräte zur Verfügung steht. Bei einem Starkstromanschluß (380 V) ist der Auftragnehmer vorab zu informieren.

§4
Bei eventuell anfallenden Gebühren für Wort und Musik GEMA hat der Auftraggeber (Veranstalter) die Kosten zu tragen. Dies gilt auch ausdrücklich für digitale Vervielfältigungen (PC, MD, usw. ) mit denen wir u.U. arbeiten. Evtl. GEMA Gebühren gehen daher immer zu Lasten des Veranstalters und werden in keinem Fall durch den Auftragnehmer übernommen.

§ 5

Für die Verpflegung (Essen, Getränke, Kaffee) des Auftragnehmers hat der Veranstalter die Kosten zu tragen.

§ 6

Bei der Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber bis 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin oder später wird eine pauschale Aufwandentschädigung (Schadensersatzanspruch) in Höhe von 200 € fällig. wobei es dem Auftraggeber überlassen bleibt, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.

§7a
Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Auftraggeber (Veranstalter)!

Auch wenn wir mit der Lautstärke sehr behutsam umgehen: Unsere Beschallungsanlagen sind in der Lage, Pegel zu produzieren, die im Bereich ab 85 db(A) zu Gehörgefährdungen beim Publikum führen können !

§ 7b (gilt speziell für Veranstalter öffentlicher Veranstaltungen)

Nach der DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter (in der TA Betreiber genannt) folgende Pflichten:

- ab 85 db(A) die Gäste über mögliche Gehörgefährdungen zu informieren.

ab 95 db(A) Mittelungspegel besteht nach dieser DIN die Pflicht:
- der Gästeinformation über mögliche Gehörgefährdung,
- Pegelmessungen (Mittelungspegel über 30 min) durchzuführen,
- eine Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes 99 dB(A)zu verhindern und die Messung zu protokollieren.
- Gäste aufzufordern, Gehörschutz zu tragen und Gehörschutz ist zu Selbstkosten bereitzustellen

( Grenzwert für den Beurteilungspegel: L r,g = 99 dB für T r = 2 h)

§ 8
Der Auftraggeber (Veranstalter) verpflichtet sich, für die im Vertrag angegebene Darbietung eine Haftpflichtversicherung, die auch den Künstler einschließt, abzuschließen.

§ 9
Das Risiko bei einfachem Diebstahl und Einbruchdiebstahl, der Geräte des Künstlers, übernimmt der Auftraggeber (Veranstalter). Eine Haftung für Sach- oder personenschäden wird vom Auftraggeber nicht übernommen.

§ 10
Der Auftraggeber (Veranstalter) hat ein 7 tägiges Rücktrittsrecht nach Eingang der Auftragsbestätigung (Datum des Poststempels bzw. der Mail).

§ 11
An ein schriftliches Angebot an den Auftraggeber hält sich die Fa. Lollipop Musik max. 7 Tage gebunden.

§ 12

Alle ausgewiesenen oder vereinbarten Preise sind Endpreise, gemäß § 19 Abs. 1 UstG (Kleinunternehmerregelung) darf die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen werden und es darf keine Vorsteuer gezogen werden.

§ 13
Der Gerichtsstand für beide Parteien (Auftraggeber, Veranstalter) sowie Fa. Lollipop MUSIK® (als Auftragnehmer) ist das Amtsgericht Delmenhorst.

§ 14
Sollte einer der o.a. Punkte rechtswidrig oder nicht gültig sein, so bleiben die anderen Punkte hiervon unberührt.

Stand der AGB's: 01.01.2010