Die
GEMA (Gesellschaft
für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)
kurz "GEMA" vertritt die Urheberrechte der Komponisten und
Künstler. Werden Ihre Werke vor Publikum öffentlich aufgeführt (gespielt), so verlangt die GEMA
Gebühren dafür.
Darum muss jede öffentliche Musikveranstaltung bei der GEMA angemeldet werden. Diese
erhebt dann je nach Größenordnung und Veranstaltungskonzept
eine Gebühr.
Auf das kleine Wörtchen "öffentlich" kommt es dann auch bei privaten Veranstaltungen an:
Private
Feiern wie z.B.: Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Polterabende usw.
sind im Sinne der GEMA
in der Regel nicht anmelde- und gebührenpflichtig.
Wenn alle Gäste von Ihnen persönlich eingeladen sind und Sie zu jedem Gast ein persönliches Verhältnis haben, dann ist Ihre Feier nicht öffentlich und Sie müssen keine GEMA - Gebühren zahlen.
Wenn Sie aber eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest veranstalten oder beispielsweise bei einem Polterabend eine öffentliche allgemeine Einladung aussprechen, dann bekommt die Veranstaltung einen öffentlichen Charakter und wird gebührenpflichtig.
[Der Gema nach ist praktisch jede Situation öffentlich. Die Ausnahmen bei der Nutzung von Musik bei privaten Feiern werden nach meiner Ansicht aber nicht klar aufgezählt.
Definiert wird dies bei der Gema so:
Zitat:"Praktisch jede Situation ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Davon ausgenommen ist der Fall, dass diese Personen alle miteinander persönlich befreundet oder verwandt sind."
(Quelle hierzu:https://www.gema.de/musiknutzer/lizenzieren/meine-lizenz/privatperson/private-feier.html)]
Mein Tipp:
Rein private Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstage, etc. nicht anmelden, wenn "alle Personen miteinnander persönlich befreundet oder verwandt sind"!
Im Sinne der GEMA ist grundsätzlich der Veranstalter (lt. GEMA - Satzung also "derjenige, der organisatorisch und wirtschaftlich die Verantwortung trägt") für die
Zahlung der Gebühren verantwortlich.
Evtl. GEMA-Gebühren sind daher auch nicht Bestandteil
der Preisgestaltung von Lollipop MUSIK® Ganderkesee (siehe § 4 AGB).
Hier geht es zur GEMA-Tarifübersicht 2012
(https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_ad/tarifuebersicht_veranstaltungen_tontraeger.pdf)
Sollten Sie eine GEMA-pflichtige Veranstaltung durchführen,
so
geben Sie bei Ihrer GEMA - Meldung bitte an, dass wir mit "digitalen
Kopien" unserer Originaltonträger arbeiten (Format mp3) !
Das Speichern auf Festplatte (digitale Kopie) stellt in diesem Sinne eine Vervielfältigung dar, bei einer öffentlichen Wiedergabe (z.B. in Discotheken) muß daher das Vervielfältigungsrecht der CD vom Veranstalter (z.B. dem Discothekenbetreiber als Veranstalter der Wiedergabe) zusätzlich erworben werden, so eben die GEMA !
Sollten Sie zu diesem Komplex Fragen haben, so klären sie diese im Einzelfall mit der für Sie zuständigen
GEMA Direktion.
P.S:
Die Infohotline der GEMA in Hamburg erreichen Sie unter folgender Nummer:
040/67 90 93 0