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Webdesign (Konzept und Gestaltung):
ACHTUNG: Originäre Kennzeichnung für den Namen "Lollipop Musik", (Urteil LG Braunschweig vom 08.06.2005) Hierzu folgende öffentliche Erklärung: " Hinsichtlich der durch Dritte bisher genutzten Domain "www.lollipop-musik.de", die unter anderem auch unter Nennung meines Names zum Verkauf angeboten wurde, erfolgte im Juni 2005 eine Klärung: Eine von mir bereits 2004 angebotene gütliche und vor allem außergerichtliche Einigung scheiterte im Vorfeld und auch die danach erfolgte anwaltliche Abmahnung verlief im Sande. Insofern war ich leider gezwungen, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen (auch wenn man - egal wer und wo - eigentlich nur gerne Musik machen möchte). Es gab vor dem gerichtlichen Klageantrag einen sehr langen und umfangreichen Schriftwechsel - leider - Es wäre für alle Seiten einfacher gewesen, wenn man sich ohne ein streitiges Verfahren hätte einigen können, wie von mir gewollt. Wie dem auch sei , das Landgericht Braunschweig - 2. Kammer für Handelssachen - (Niedersächsisches Markengericht) hat sodann in öffentlicher Sitzung mit Urteil vom 08.06.2005 (Az.: 22 O 22/05) unter anderem per Vergleich entschieden, dass die Beklagte verpflichtet ist, es in Zukunft zu unterlassen, die Bezeichnung "lollipop-musik" oder "Lollipop Musik" oder eine ähnliche Bezeichnung zu benutzen oder benutzen zu lassen. Desweiteren wurde sodann seitens der Beklagten der Verzicht auf die Internetdomain "www.lollipop-musik.de" entsprechend dem o.a. Urteil auch gegenüber der DENIC e.G. erklärt. Die leerstehende Domain "www.lollipop-musik.de" wurde sodann auf die vorhandene Hauptdomain "www.lollipopmusik.de" umgeleitet. Schadensersatzansprüche sind von mir im Vergleich nicht geltend gemacht worden. Insofern auch folgende rechtliche Erklärung für die Zukunft: (muß ja wohl leider sein, spart auch für andere viel Geld):
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