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© Lollipop MUSIK®, letzte Änderung: 02.08.2010

 

Webdesign (Konzept und Gestaltung):


"PC-Service" - Christian Dörrbeck

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ACHTUNG:

Originäre Kennzeichnung für den Namen "Lollipop Musik",

(Urteil LG Braunschweig vom 08.06.2005)

Hierzu folgende öffentliche Erklärung:

" Hinsichtlich der durch Dritte bisher genutzten Domain "www.lollipop-musik.de",

die unter anderem auch unter Nennung meines Names zum Verkauf angeboten wurde,

erfolgte im Juni 2005 eine Klärung:

Eine von mir bereits 2004 angebotene

gütliche und vor allem außergerichtliche Einigung scheiterte im Vorfeld

und auch die danach erfolgte anwaltliche Abmahnung verlief im Sande.

Insofern war ich leider gezwungen, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen

(auch wenn man - egal wer und wo - eigentlich nur gerne Musik machen möchte).

Es gab vor dem gerichtlichen Klageantrag einen sehr langen und umfangreichen Schriftwechsel - leider -

Es wäre für alle Seiten einfacher gewesen, wenn man sich ohne ein streitiges Verfahren hätte einigen können, wie von mir gewollt.

Wie dem auch sei ,

das Landgericht Braunschweig

- 2. Kammer für Handelssachen - (Niedersächsisches Markengericht)

hat sodann in öffentlicher Sitzung mit Urteil vom 08.06.2005 (Az.: 22 O 22/05)

unter anderem per Vergleich entschieden,

dass die Beklagte verpflichtet ist, es in Zukunft zu unterlassen, die Bezeichnung

"lollipop-musik" oder "Lollipop Musik"

oder eine ähnliche Bezeichnung

zu benutzen oder benutzen zu lassen.

Desweiteren wurde sodann seitens der Beklagten der Verzicht auf die Internetdomain "www.lollipop-musik.de"

entsprechend dem o.a. Urteil auch gegenüber der DENIC e.G. erklärt.

Die leerstehende Domain "www.lollipop-musik.de" wurde sodann auf die vorhandene Hauptdomain "www.lollipopmusik.de" umgeleitet.

Schadensersatzansprüche sind von mir im Vergleich nicht geltend gemacht worden.

Insofern auch folgende rechtliche Erklärung für die Zukunft:

(muß ja wohl leider sein, spart auch für andere viel Geld):

Bei Vorliegen einer Verwechslungsgefahr durch Zeichenidentität

einhergehend mit einer Identität der in Anspruch genommenen Dienstleistungen

(und damit einer Namens- und Markenschutzverletzung des Rechtinhabers)

werde ich auch in Zukunft bei ähnlich klingenden Bezeichnungen von Informationsangeboten, wie beispielsweise

"Lollipop Musik DJ", "Lollipop Mobile Musik " "Lollipop Musik Party DJ " oder anderen ähnlich lautenden Bezeichnungen

unter denen Dienstleistungen entgeltlich angeboten werden (Alleinunterhaltung / Diskjockeys / Beschallung)

diese nicht dulden und entsprechende Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche

nach Maßgabe der § 15 MarkenG, §§ 8 I, 3 UWG sowie §§ 12, 823, 826 BGB geltend machen müssen,

sofern sich nicht im Vorfeld eine einvernehmliche und kurzfristige Klärung (ohne Anwalt oder Gericht !) hierüber erreichen lässt !"

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